Agb

§ 1 Geltungsbereich 

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters, Sandra Blersch (nachfolgend »Veranstalter«), und der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers (nachfolgend »Teilnehmer«).

(2) Die AGBs gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird etwas anderes vereinbart.

(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben.
Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt.
Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der
Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Veranstalter bietet Einzel-Coachings und Seminare/Workshops an. Diese können, je nach Art des Seminars/Workshops,
von 5 bis 20 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots
wird von dem Veranstalter unter anderem in seiner Internetpräsenz
und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

(2) Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Vertragsinhalte sind frei buchbare Seminare/Workshops und Einzel-Coachings.

 

§ 3 Anmeldung – Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt aufgrund der rechtzeitigen schriftlichen Anmeldung des Teilnehmers auf elektronischem oder postalischem Wege nach der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies so schnell wie möglich mitgeteilt.

 

§ 4 Widerrufsbelehung

(1) Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunden das in diesem Abschnitt beschriebene Widerrufsrecht zu.

(2) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Sandra Blersch
Friedhofstr. 16
72510 Stetten

E-Mail: sandra@sandra-blersch.de

 

§ 5 Leistungsort und -umfang

(1) Der Leistungsort und -umfang richtet sich nach den im jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer genannten Angaben.

(2) Vom Leistungsumfang sind psychotherapeutischen Leistungen ausgeschlossen; die Veranstaltungen können solche auch nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt normale körperliche und seelische Belastbarkeit voraus. Es ist empfohlen, dass Kunden, die sich in therapeutischer Behandlung befinden, ihre Teilnahme vor Anmeldung mit ihrem Therapeuten absprechen.

 

§ 6 Unterkunft und Verpflegung 

(1) Für Unterkunft und Verpflegung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich, es sei denn in der Beschreibung der Veranstaltung ist etwas anderes erwähnt. Bei Veranstaltungen in Seminarhäusern oder in Hotels/Gästehäusern kann es sein, dass eine Tagungspauschale des Seminarhauses oder des Hotels/Gästehaus erhoben wird, die auch dann fällig ist, wenn der Teilnehmer nicht im Seminarhaus oder Hotel übernachtet und nicht an den Essen teilnehmen will.

 

§ 7 Entgeld und Zahlungsbedingungen 

(1) Es gelten die in den jeweiligen Seminar-/Workshop- bzw. Coaching-Beschreibung genannten Zahlungsbedingungen bzw. gemäß Rechnungsstellung durch den Veranstalter. Erfolgt keine Rechnungsstellung, so ist der Betrag vor der jeweiligen live-Veranstaltung in bar zu entrichten.

 

§ 8 Vertragsdauer – Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt bzw. zu den angegebenen Seminar/Workshop-Zeiten.

(2) Eine Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich (außerordentliche Kündigung). Hierbei gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 9 Haftung für Schäden

(1) Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Veranstalter für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.

 

§ 10 Rücktritt des Teilnehmers – Stornierung

(1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Nach Beginn der Veranstaltung ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grunde möglich. Der Veranstalter hat in diesem Fall Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung. Diese entspricht der unter Abs. 3 aufgeführten Staffelung.

(2) Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllenden Ersatzteilnehmer zu stellen. 

(3) Bei Rücktritt nach Abs. 1 gilt bei
Veranstaltungen im In- oder Ausland bzw. bei Buchung eines online Kurses folgende Preisstaffelung:
– Bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100 % abzügl. einer Bearbeitungsgebühr von 75,- €
– bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der gebuchten Leistung
– ab dem 13 Tag vor Beginn der Veranstaltung: 90 % der gebuchten Leistung

(3) Nach Erhalt Ihrer Rücktrittserklärung wird der Veranstalter erhaltene Zahlungen abzüglich der in Abs. 3 genannten Kosten an Sie zurücküberweisen. Die Rückzahlung erfolgt auf ein von Ihnen benanntes Bankkonto innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Rücktrittserklärung und nach Erhalt der gewünschten Bankverbindung (mit Angabe des Kontoinhabers, der IBAN und des BIC). Hierfür ggfs. anfallende Transaktionsgebühren (z. B. auf ein ausländisches Bankkonto) sind vom Teilnehmer zu tragen.

 

§ 11 Rücktritt des Veranstalters

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
– für eine Gruppen-Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen
– die Veranstaltung aus vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

(2) Sollte der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag mit ihm zurückzutreten.

(3) Im Falle einer Erkrankung des Veranstalters oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse, die den Einsatz des angegebenen Trainers unmöglich machen, ist der Veranstalter wahlweise auch berechtigt, einen anderen qualifizierten Trainer für das entsprechende Seminar einzusetzen. Weiterhin ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung an einem Ersatztermin zeitnah durchzuführen. 

 

§ 12 Form von Erklärungen

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter oder einem Dritten (z. B. am Veranstaltungsort) abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§ 13 Allgemeine Teilnahmebedingungen

(1) Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört,
oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält und damit kein reibungsloser Ablauf
der Veranstaltung gewährleistet mehr werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer
von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.

(2) Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen,
die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können.
Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.

(3) Vor der Veranstaltung muss der Veranstalter über gesundheitliche Probleme
und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden
bewahrt werden kann. Auch im Falle von wichtigen Medikamenteneinnahmen ist der Veranstalter
im eigenen Interesse in Kenntnis zu setzen.

(4) Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist u. U. anteilig möglich.
Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

(5) Veranstaltungen und Seminare, gerade auch im sogenannten Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko.
Gegen einen Unfall, Bergung, Krankentransport und anschließend notwendige Maßnahmen zur Behandlung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

(6) Weitere Teilnahmebedingungen bzw. -voraussetzungen sind der jeweiligen Beschreibung der Veranstaltung zu entnehmen.

 

§ 14 Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Veranstalter verpflichtet sich, sowohl während der Dauer einer Veranstaltung als auch nach deren Beendigung,
über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.

 

§ 15 Foto-, Audio- und Video-Aufnahmen

(1) Der Teilnehmer darf Fotos, Audio- und Videoaufnahmen der Veranstaltung nur mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters machen. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen. Eine Rückerstattung der Seminargebühren oder Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

§ 16 Sonstige Bestimmungen

(1) Sämtliche Nahrungsunverträglichkeiten und speziellen Bedürfnisse liegen in der Verantwortung des Teilnehmers.
Es liegt ebenfalls in seiner Verantwortung, sie rechtzeitig vor dem Seminar beim Veranstalter anzumelden, so dass darauf noch reagiert werden kann.

 

§ 17 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz.

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz zuständige Gericht.